Erklärung zur Barrierefreiheit

BARRIEREFREIHEITSRICHTLINIEN

Das Unternehmen Firmenname hat sich verpflichtet, seine Website gemäß dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September über die Zugänglichkeit von Websites und Anwendungen für Mobilgeräte im öffentlichen Sektor oder aus Europa finanzierten Entwicklungen barrierefrei zu gestalten.

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website und schließt eingebettete Inhalte von anderen Domänen aus.

 

KONFORMITÄTSSTATUS

Diese Website entspricht aufgrund der mangelnden Einhaltung der unten angegebenen Aspekte teilweise der Königlichen Verordnung 1112/2018.

 

Inhalt nicht zugänglich

Die folgenden Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:


  • Nichtübereinstimmung:
  • Bei einigen Seiten ist der Titel nicht richtig definiert - Anforderungsnummer 9.2.4.2 Betitelung der Seiten von UNE-EN 301549:2022
  • Es kann einige Bilder geben, deren Alternative nicht implementiert ist oder nicht korrekt ist - – Anforderung 9.1.1.1 Nicht-textlicher Inhalt UNE-EN 301549:2022
  • Es kann Überschriften geben, die nicht klar oder kurz sind oder die keine Überschriften sein sollten – Anforderungsnummer 9.2.4.6 Überschriften und Beschriftungen der UNE-EN 301549:2022
  • Möglicherweise gibt es Formularfelder, in denen Ihr Etikett nicht korrekt ist oder nicht existiert – Anforderungsnummer 9.2.5.3 Einbeziehung des Etiketts in den Namen von UNE-EN 301549:2022 und Anforderung 9.3.3.2 Etiketten oder Anweisungen von UNE-EN 301549:2022
  • Auf einigen Webseiten können gelegentlich Bearbeitungsfehler auftreten.
  • Unverhältnismäßige Belastung: Nicht zutreffend.
  • Der Inhalt fällt nicht in den Anwendungsbereich der geltenden Gesetzgebung.


Möglicherweise gibt es Office-Dateien im PDF-Format oder in anderen Formaten, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen.

 

Möglicherweise gibt es Inhalte Dritter, die nicht von dieser Einheit entwickelt wurden oder unter ihrer Kontrolle stehen, wie etwa Office-Dateien anderer Organisationen, die auf dieser Site veröffentlicht werden müssen.

 

BEMERKUNGEN UND KONTAKTINFORMATIONEN

Sie können Mitteilungen zu den Barrierefreiheitsanforderungen [Artikel 10.2.a) der Königlichen Verordnung 1112/2018] machen, beispielsweise wie folgt:

  • Melden Sie mögliche Verstöße dieser Website.
  • Übermitteln Sie weitere Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte.
  • Stellen Sie weitere Fragen oder schlagen Sie Verbesserungen zur Erreichbarkeit der Website vor, indem Sie uns unter der Nummer 967313021 anrufen.


Sie können vorlegen:

  • Eine Beschwerde bezüglich der Einhaltung der Anforderungen des Königlichen Dekrets 1112/2018
  • Eine Anfrage für zugängliche Informationen in Bezug auf:
  • Inhalte, die gemäß Artikel 3, Abschnitt 4 vom Anwendungsbereich des RD 1112/2018 ausgeschlossen sind.
  • Inhalte, die von der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen sind, da sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.


Im Antrag auf barrierefreie Informationen müssen die Fakten, Gründe und der Antrag klar dargelegt werden, um sicherzustellen, dass es sich um einen angemessenen und rechtmäßigen Antrag handelt.